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Allgemeine
Geschäftsbedingungen de OPAL |
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1. Gültigkeit |
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Zwischen der Gruppe OPAL Associates Holding AG mit ihren zugehörigen
Unternehmungen (OPAL Associates AG (Schweiz), OPAL Associates GmbH und OPAL
Solutions GmbH (Deutschland) sowie OPAL Associates
GesmbH (Österreich) und dem Kunden gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr (Vertragsabschlüsse, Bestellungen etc.) die nachfolgenden
Bedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Konditionen
die vom Kunden übersandt wurden oder sich auf seinen Schriftstücken befinden
in jedem Fall vor, ausser sie wurden von OPAL schriftlich akzeptiert. |
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2. Preise
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Alle
Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und
zzgl.Transport- und Verpackungskosten. Alle
Preisangaben sind unverbindlich und werden laufend dem Markt angepasst. Für
Expresslieferungen berechnen wir Ihnen einen Zuschlag von mindestens € 20.-
oder CHF. 30. –
Für Lieferungen mit einem Auftragswert von unter € 50.- / CHF 75.-
verrechnet OPAL einen Mindestmengenzuschlag von Euro 20.- / Fr. 30.- |
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3. Lieferung
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OPAL
versendet die Waren gut verpackt und in einwandfreiem Zustand. Sollte es
dennoch zu einem Transportschaden kommen, ist dieser unverzüglich dem
entsprechenden Transporteur mit den vom Transporteur dafür vorgesehenen
Protokollen zu melden. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Die Lieferungen sind generell versichert.
Es ist Sache des Kunden die gelieferten Produkte in Betrieb zu nehmen. Dazu
gehört, dass der Kunde die Produkte zuerst ausgiebig testet, bevor er sie in
den Produktivbetrieb übernimmt. OPAL ist bereit, den Kunden auf Verlangen
und gegen Vergütung bei der Installation zu unterstützen.
Bei Etiketten und Farbbändern sind Lieferungen von +/- 10% der bestellten
Menge (gerundet auf ganze Rollen) branchenüblich und werden entsprechend
verrechnet. |
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4. Lieferfristen |
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OPAL
bemüht sich die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Für Artikel die nicht
ab Lager geliefert werden, beruhen die angegebenen Lieferfristen auf Angaben
der jeweiligen Vorlieferanten und sind deshalb unverbindlich. Lieferverzug
schliesst deshalb das Recht auf Schadenersatz aus. Kommt OPAL mit der
Lieferung in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und
nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. |
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5. Rückgaberecht
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Gemäss EU Richtlinien steht Verbrauchern ein Rückgaberecht von min. 14 Tagen
zu. OPAL weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regeln nur zum Schutz von
Verbrauchern im Sinne der jeweiligen Gesetzestexte gelten. Die von OPAL
vertriebenen Artikel sind Investitionsgüter und werden ausschliesslich an
Unternehmen verkauft. Deshalb sind alle unsere Lieferungen generell vom
Rückgaberecht ausgeschlossen.
Wurde dem Kunden, in Abänderung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen,
schriftlich ein Rückgaberecht gegeben, so muss die Ware spätestens 8 Tage
nach Erhalt in einwandfreier Originalverpackung mit Lieferschein- und
Rechnungskopie, unbeschädigt und vollständig zurückgesandt werden. OPAL
verrechnet für die Rücknahme und Prüfung der Ware min € 50.- / CHF 75.-
zzgl. allfällige Kosten für Ersatz beschädigter Verpackung und/oder
beschädigter/unvollständiger Ware.
Zudem behält sich OPAL bei missbräuchlichen Retouren vor, die Ware
unbearbeitet auf Kosten des Empfängers zurückzusenden.
Das Rückgaberecht besteht niemals bei entsiegelten
Datenträgern oder bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen
angefertigt wurden (z.B. Dienstleistungen, Auftragsprogrammierung, Etiketten
oder Software). |
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6. Zahlung
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Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 21 Tagen zur Zahlung
fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen
Forderungen ist ausgeschlossen. Lieferungen an unbekannte Neukunden werden
gegen Nachnahme, Vorauskasse (Check) oder Barzahlung ausgeführt. OPAL behält
sich auch das Recht vor, Lieferungen bei bestehenden Kunden nur gegen
Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung auszuführen; dann, wenn der
Auftragsbetrag überdurchschnittlich hoch ist, die Kreditlimite überschritten
wird, oder wenn der Kunde unregelmässig oder unpünktlich zahlt. |
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7. Eigentumsvorbehalt und
Rücktritt |
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Die
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OPAL
und OPAL ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Register
vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug
gerät, ist OPAL berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware in ihren
Besitz zurückzunehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt seine Zustimmung
zur Wegnahme der Ware.
Bei nach Kundenangaben angefertigten Etiketten werden Kostenanteile für
Clichés und Stanzformen verrechnet. Die
Clichés und Stanzformen bleiben jedoch jederzeit
im Eigentum der OPAL. |
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8. Gewährleistung
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a.
Allgemeines
OPAL gibt auf Geräte und Zubehör die Gewährleistung der jeweiligen
Hersteller. Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferte
Standard-Hardware beträgt 1 Jahr oder es gilt die Frist des Herstellers,
wenn diese länger ist. In jedem Gewährleistungsfall ist eine Rechnungskopie
beizulegen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleissteile
(z.B. Druckköpfe, Akkus etc.) und Schäden durch Abnutzung und höherer
Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Eingriffe des Kunden oder
Dritter an der Ware. Wir übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Angaben in
Produktbeschreibungen oder Betriebsanleitungen wegen mangelhafter Beratung
und deren Folgen. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt unsere
Gewährleistungsverpflichtung. Bei Dienstleistungen (z.B.
Auftragsprogrammierung) gewährleistet OPAL ausschliesslich den schriftlich
formulierten Funktionsumfang.
b. Hardware
i. Wir gewährleisten, dass die Hardware die zugesicherten Eigenschaften
besitzen und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder
der Tauglichkeit bleibt ausser Betracht.
ii. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen
Gewährleistungspflichten, welche der Hersteller für den entsprechenden
Gegenstand abgibt.
iii. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde uns
unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei, im
Rahmen des Zumutbaren, unsere Hinweise zur Problemanalyse und
Fehlerbestimmung zu beachten.
iv. Wir können im Rahmen unserer Gewährleistung
fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder
austauschen. Der Kunde hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf kostenlose
Ersatzgeräte.
c. Etiketten
i. Bei Etiketten wird nur eine Gewährleistung auf das verwendete Material
gegeben. Die Reklamationsfrist beträgt hier 3 Monate ab Liefertermin.
d. Standardsoftware
i. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle
Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir
halten für jede von uns angebotene Standardsoftware eine auf dem jeweils
neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die den
bestimmungsgemässen Gebrauch und die Einsatzbedingungen des
Programmes angibt.
ii. Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen
gemäss diesbezüglicher Angaben in der
Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir
sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang
Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt.
e. Individual Software
i. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle
Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Nach
Auslieferung testet der Kunde die ausgelieferte Software und deren
Dokumentation ausgiebig. Allfällige Mängel müssen OPAL innerhalb von 3
Wochen nach Auslieferung gemeldet werden und werden von OPAL so schnell wie
möglich behoben. Die Software gilt als abgenommen wenn während dieser Frist
keine Mängel gemeldet werden, die die vorgesehene Verwendung der Software
unzumutbar einschränken.
ii. Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen |
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9. Mängelrügen
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Mängelrügen können innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt
werden. Mängelrügen bedürfen der Schriftform. |
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10. Technische Daten |
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Wir
behalten Änderungen am Design und Technische Änderungen vor, die die
Funktionalität und Qualität eines Produktes verbessern. Aufgeführte
technische Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben der
Hersteller. Sie sind nur in diesem Rahmen verbindlich. |
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11. Inhalt unserer
Internetseiten |
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Alle
Inhalte auf unseren Internetseiten wurden sorgfältig überprüft. Dessen
ungeachtet übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet bereitgestellten
Informationen. Vor der Ingebrauchnahme der bei uns erworbenen Produkte sind
stets die in den Produkten beiliegenden Gebrauchsanweisungen
enthaltenen Hinweise zu beachten.
Die von uns im Internet zur Verfügung gestellten Informationen enthalten zum
Teil Verknüpfungen, Hyperlinks mit Inhalten von anderen Inhaltsanbietern.
Für solche Inhalte sind wir nur dann verantwortlich, wenn wir von
möglicherweise unrichtigen, rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten Kenntnis
haben und es uns technisch möglich und zumutbar ist, ihre Nutzung zu
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ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. Ein
Anspruch auf Verfügbarkeit unseres Angebotes besteht nicht. |
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12. Rechtwirksamkeit
dieser Geschäftsbedingungen |
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Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden
Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten,
bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer
Gültigkeit davon unberührt. |
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13. Erfüllungsort und
Gerichtsstand |
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Als
Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für unsere Warenlieferungen wie
für Ihre Kaufpreiszahlungen (falls nicht ausdrücklich anders vereinbart) der
Geschäftssitz der jeweiligen OPAL Gesellschaft. Unsere Geschäftstätigkeit
basiert ausschliesslich auf dem jeweiligen Landesrecht. |
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